Gewerkschaft Friedrich Albert

Das Unternehmen    " Gewerkschaft Friedrich Albert "

Schreiben der Gewerkschaft Friedrich Albert vom 3.Juni 1889 , an den Königlichen Bergbeamten Herrn Oberbergrath  Württemberger in Hannover


Seit Gründung der Gewerkschaft Friedrich Albert hat ein umfangreicher Schriftverkehr zwischen den Oberbergrath Württemberger und den Grubenvorstand stattgefunden.

Die Rechtmäßigkeit der Betriebsführung wurde immer wieder kritisch hinterfragt, und angezweifelt.

Im Schreiben wird  auf die "Anzeige" des Steiger Schinkel zur Betriebseinstellung auf der Grube Kniggenbrink eingegangen.


Hauptstaatsarchiv Hannover Hann. 190

18.Januar 1887

Anschreiben zur Übergabe der Steinkohlen- und Kalksteinwerke der

Gewerkschaft " Friedrich Albert" 

Der Grubenvorstand :

  Ernst Rump ; Karl Menge;

Chr. Timmermann; Leo Freiherr Knigge .

Hauptstaatsarchiv  Hannover   Hann. 190 Hannover

Prospekt

Gewerkschaft " Friedrich Albert" von Januar 1887

Die Firma Menge in Hannover  hat mit der Freiherrlich Knigge`schen Familie Verträge abgeschlossen, durch welche sie die Ausbeutung der Steinkohlenlager, sowie der Kalk- und Steinbrüche  auf dem Gebiete des Stammguts Bredenbeck erworben hat.

Auf Zeche " Kniggenbrink", sowie auch auf den Leoschacht und dem Augustschacht im Bredenbecker Grubenfelde ist die Steinkohlenförderung seit Jahren im Gang und sind durch den jetzt fertiggestellten 110 m tiefen neuen Schacht " Karl Tiefbau " etwa 80 Millionen Scheffel Steinkohlen neu aufgeschlossen; außerdem sind für den Kalkofenbetrieb sehr erhebliche Kohlenmengen aus den oberen Flözen reserviert.

Die z.Z. aufgeschlossene Qualität ist durch das Gutachten des Königl. Fürstl. Berginspektors  Franke und die Messungen des Königl. Markscheiders Rösing  festgestellt; dieselbe kann durch weiteres Abteufen der Schächte noch erheblich vermehrt werden.

Die Qualität der Kniggenbrinker Kohlen als die beste aller Deisterkohlen ist bekannt und wird der neue Schacht " Karl Tiefbau" nach Gutachten des Berginspektors Franke und des  Direktors Hohendahl aus NEU-Essen eine noch bessere Kohle liefern, die der guten westphälischen Kohle nahezu gleichkommen dürfte.

Mit dem Frachtvorsprung gegen Westphalen steht danach ein lohnender Betrieb in Aussicht, sobald der intendirte und seitens der Königlichen Regierung zu Hannover bereits  concessionirte Bahnanschluß mit Station Weetzen hergestellt sein wird.

Die vorhandenen Kalk- und Steinbrüche sind von der Firma A. Menge weiter aufgeschlossen und mit der Kalkofen- Anlage von 5 Öfen in unmittelbarer Nähe  des Schachtes " Karl Tiefbau ", wo noch weitere Kalköfen errichtet werden sollen, durch Transportgleise verbunden.

Die Kalköfen haben somit eigene Steine und eigene Kohlen ganz billig zur Verfügung und ist der Betrieb jeder Concurrenz gewachsen, sobald die intendirte Bahn Bredenbenbeck-Weetzen fertig ist. Dasselbe gilt vom Betrieb der Steinbrüche

Durch die Verträge zwischen der Freiherrlich Knigge`schen Familie und der Firma A. Menge ist die Ausbeute der Steinkohlenlager für alle Zeit gesichert, so lange überhaupt bauwürdige Kohlen vorhanden sind; für die geförderten Kohlen ist an die Freiherrlich Knigge`sche Familie eine Vergütung von  4- 4/9 Pfennig  pro Scheffel zu zahlen. Der Bruchzins der Steinbrüche ist ebenfalls ein sehr geringer.


Um nun die Ausbeutung der oben erwähnten Steinkohlenlager, Kalk- und Steinbrüche weiter fortzuführen bezw. auszudehnen, hat sich am 17 Januar 1887 eine Gewerkschaft unter  dem Namen " Friedrich Albert" mit 1000 Kuxen constituirt. Nach der Königlichen Bergordnung betreffend die Einführung des  allgemeinen Berggesetzes vom  24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover vom 8. Mai 1867, Artikel XII sind die  Besitz- und Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Steinkohlen im Fürstenthum Calenberg wie bisher aufrecht erhalten worden, so daß in diesem Landestheile ein Bergwerks- Eigenthum an Steinkohlenfeldern im Sinne des allgemeinen Berggesetzes nicht stattfindet und eine  nur auf  diese Mineralien gegründete Gewerkschaft rechtlich würde beanstandet werden können. Die Constituirung der Gewerkschaft ist aber erfolgt auf Grund des käuflich erworbenen Bergwerks-Eigenthums an einem im Herzogtum Braunschweig bei Stadtoldendorf belegenen Braunkohlebergwerke, und in Gemäßheit des mit dem allgemeinen Preußischen Berggesetz in den wesentlichen Punkten übereinstimmenden Berggesetzes für das Herzogtum Braunschweig  vom 15. April 1867 ( §1, 52, 97 ).


Das von der Gewerkschaft " Friedrich Albert" beschlossene Statut ist seitens der Herzoglich Braunschweigisch-Lüneburgischen Kammer, Direction der Bergwerke, unterm 13. Januar 1887 genehmigt worden.

Die Gewerkschaft hat nach § 1 des Statuts ihren Gerichtsstand bei dem Amtsgericht in Stadtoldendorf; der Sitz des Grubenvorstandes ist Hannover bezw. Bredenbeck.

Das Geschäftsjahr  der Gewerkschaft ist das Kalenderjahr; die Jahresbilanzen werden im Hannoverschen Courier und im Hannoverschen Tagesblatt veröffentlicht.

Die Gewerkschaft " Friedrich Albert" hat alle diejenigen Rechte und Befugnisse  käuflich an sich gebracht, welche der Firma A. Menge zum Zwecke der Ausbeutung der Steinkohlenlager, sowie der Kalk- und Steinbrüche  auf dem Gebiet des Stammguts Bredenbeck zustehen und die durch Verträge zwischen der Freiherrlich Knigge`schen Familie und  der Firma A. Menge gesichert sind. Neben den obigen Rechten und Befugnissen sind auch die zum Betrieb der Werke dienenden Vermögensobjekte der Firma A. Menge auf die Gewerkschaft  übertragen.

Die Gewerkschaft  hat die Verträge unter der Bedingung übernommen, daß sie  in die Rechte und Pflichten  aus denselben eintritt und der Firma Menge ihre bisherigen Aufwendungen  für die vorhandenen Anlagen und des Inventars erstattet; hierfür zusammen ist vereinbart, der Firma A, Menge eine  Pauscschalsumme vom   M  700.000.- zu gewähren.


Zur Beschaffung der der Kaufsumme, sowie für  die ferner erforderlichen Aufwendungen behufs Erweiterung und Completirung der Anlagen, namentlich auch für die 7 km lange Anschlußbahn nach Weetzen und das erforderliche Betriebskapital hat die Gewerkschaft beschlossen eine Anleihe im Betrag von M 1,600,00.- aufzunehmen und dieselbe  mit einem Consortium unter der Führung  der Niedersächsischen Bank hierselbst contrahirt.


Diese Anleihe ist mit 5% p.a. halbjährlich am 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres verzinslich und mit 105% in 30 Jahren in jährlichen Raten von minimo M 53,000.- , im letzten Jahr M 63,000.- zuerst im Jahre 1890 rückzahlbar und ist bereits fest übernommen.

Die Gewerkschaft hat vorbehalten, vom Jahre 1895 ab die Anleihe nachvorheriger Kündigung ganz oder theilweise zur Rückzahlung zu bringen.

Für die Anleihe nebst Zinsen und Amortisation haftet außer dem gesammten Eigenthum der Gewerkschaft die Nutznießung aus den ihr überwiesenen Beträgen der Firma A. Menge mit der Freiherrl. Knigge`schen Familie und außerdem die Firma A. Menge selbst als selbstschuldnersche Bürgin.

Eine hypothekarische Sicherstellung der Anleihe durch Verpfändung des Freiherrlich Knigge`schen Gutes Bredenbeck konnte,da dieses ein unveräußerliches Stammgut bildet, nicht erfolgen.

Dagegen liegt in den sonstigen Verhältnissen, besonders in den Verträgen mit der Freiherrlich Knigge`schen Familie, durch welche der Abbau der mächtigen Steinkohlenfelder für ewige Zeiten gesichert ist, so lange überhaupt bauwürdige Kohle vorhanden sind, eine Garantie für die Sicherheit der Gläubiger, die ihrem  Werthe nach höher zu schätzen sein dürfte als die Hypothek an Immobilien, namentlich Gebäuden, deren Bedeutung leicht hinfällig werden kann.

Die Stücke der Anleihe sind eingetheilt in:


  Lit. A.   90 Stück  a. M   4000.- ................................................ M 360,000.-

  Lit. B.  300 Stück a. M  2000.-   ................................................M 600,000.-

  Lit. C.  430 Stück a. M  1000.-.................................................  M 430,000.-

  Lit .D.  420 Stück a. M    500.-...................................................M 210,000.-

                                                                                                              ___________________

                                                                                                              M 1,600,000.-

Hannover, den 10 Februar 1887

Schreiben der Gewerkschaft "Friedrich Albert" vom 28. März 1887 an das Königl. Oberbergamt Clausthal.



Der  Schriftverkehr über die Rechtmäßigkeit der  Genehmigung der " Gewerkschaft Friedrich Albert" durch die Herzoglich- Braunschweigisch-Lüneburgischen Kammer, mit dem Oberbergamt Clausthal, zieht sich über Jahre hin..


Hauptstaatsarchiv Hannover Hann. 190 Hannover

Am Kniggenbrink  hat  der Eigentümer - Freiherr Knigge 1816 mit Schürffersuchen begonnen. Da das angetroffene hangende Steinkohleflöz nur 12- 15 cm mächtig war, wurde  die Arbeit bereits 1819 wieder eingestellt.

Erst  1844 ließ er im oberen Teil des Kniggenbrinkes die  Schürfarbeiten wieder aufnehmen. Da hier das liegende Flöz mit einer Mächtigkeit von 50 mcm angetroffen wurde , war er dieses Mal erfolgreich.Der Bergbaubetrieb entwickelte sich rasant.

Bereits  1861 wurde mit  155 Bergleuten 24.938 t Kohle gefördert.

Die Gewerkschaft Friedrich Albert stand von Anfang an unter keinem glücklichen Stern.

Nach dem Konkursverfahren sind die Kalkwerke am 1.März 1890  an Freiherr Knigge & Comp. zurückgefallen .


Noch im gleichen Jahr wurde  die eigens eingerichtete Bahnstrecke Weetzen- Kalkwerk-Bredenbeck eröffnet.

Die Fabrik beschäftigte um das Jahr 1900 bis zu 250 Arbeiter.

1924 wurde die Produktion eingestellt und die Bahn außer Betrieb genommen.


 

Um 1900 waren fast 30 Prozent der Erwerbstätigen in Niedersachsen in der Industrie beschäftigt, viele davon in Kleinbetrieben, die außerhalb der Großstädte in  kleineren Orten entstanden waren . So wurde auch der Abbau von Steinkohle im Deisterbergbau  intensiviert.

Mit der rasanten Steigerung der Kohlenförderung  im 19. Jahrhundert wandelte sich auch das Bild der Landschaft ,  Zechen und Halden, die Dampfmaschinen und Bahntrassen werden zu charakteristischen Elementen der Bergbauregion am Deister .

Hauptstaatsarchiv  Hannover 190

Im Januar 1892 wurden das Bergwerksfeld Kniggenbrink mit allen Stollen und Schächte   komplett vom  königlich preußischen Bergfiskus übernommen.

Der Staat hat die Bergbaurechte von den Freiherren Knigge und dem Landschaftsrat von Lenthe, als verantwortlicher Kurator der minderjährigen Freiherren Knigge,  per Vertrag übernommen.


Der Vertrag wird  vom Minister für  Handel und Gewerbe, Freiherr von Berlepsch  in Berlin genehmigt.


Mit der Anlage der staatlich preußischen Tiefbauschächte am Klosterstollen, erlebte der Deisterbergbau einen großen Aufschwung.

In der Folge  der Weltwirtschaftskriese wurden die Gruben am Kniggenbrink bereits 1928 aufgegeben.