Im November 1847 haben die Egestorffschen Bergleute begonnen einen Stollen am Hülsebrink aufzufahren.
Daraufhin entstand mit der Klosterkammer ein zweijähriger Rechtsstreit über die Auslegung der von Platenschen Abbaurechte am Hülsebrink.
Der Rechtsstreit endete am 17.12.1849 mit einem Vergeich
Die Fortsetzung des Bergbaues am Hülsebrink war unter Auflagen gesichert.
Durch den Bergbaubetrieb am Feldberg, Hülsebrink und Bröhn konnte Egestorff die Kohleförderung erheblich ausbauen.
Bergbaugeschichte